Ein historischer Ort der Gemeinschaft – Das Puschkin lebt!
Der als sog. Reformrealgymnasium in Betrieb genommene Schulbau entstand 1926 nach Entwurf des Architekten Dr.-Ing. Eduard Jobst Siedler aus Berlin. Das Gebäude wurde bis 2006 genutzt und 1995 wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung in die brandenburgische Denkmalliste, Landkreis Oberhavel, eingetragen.
In der „Gutachterlichen Äußerung zum Denkmalwert“ des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 13.09.1994 heißt es, dass dem ehemaligen Alexander S. Puschkin Gymnasium eine besondere ortsgeschichtliche Bedeutung zukomme, weil es „zum einen anschaulich den raschen Aufschwung der Stadt Hennigsdorf zu Beginn des 20. Jahrhunderts und zum anderen den bestimmenden Einfluss der AEG auf die Stadtentwicklung“ belege. Die architekturgeschichtliche Bedeutung werde bezeugt durch die „überzeugende Grundrisslösung“ und die „Gestaltung des Schulgebäudes in einer reduzierten sachlichen Formensprache der Zeit, die hauptsächlich den Anforderungen an ein Schulgebäude genügen will“. Schließlich komme dem Bauwerk eine städtebauliche Bedeutung zu, die „durch seine straßenraumprägende Wirkung, die durch die Gestaltung des an sich schon durch seine Kubatur dominanten Baukörpers in einer strengen Symmetrie mit dem die Mitte betonenden Stufengiebel erreicht wird“.
Demnach prägt das Alexander S. Puschkin Gymnasium nicht nur das Stadtbild von Hennigdorf seit fast 100 Jahren – viele BürgerInnen der Stadt haben eine sehr enge Beziehung zu dem Gebäude. Als ehemalige Schule war das Gymnasium in seiner Bedeutung stets ein zentraler Ort des Gemeinwesens. Diese Tradition wird in der neuen Nutzung als interdisziplinäres GründerInnen- und Gewerbezentrum erhalten.